D-Arzt
Arbeitsunfälle, Schul- und Arbeitswegeunfälle
Nach einem Auswahlverfahren wurde ich von der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
zum Durchgangsarzt (D-Arzt) berufen. Im Fall eines Unfalles:
- auf Arbeit,
- auf dem Weg von und zur Arbeit,
- bei arbeitsbedingten Fortbildungen bzw. Veranstaltungen,
- in Kindertageseinrichtungen,
- in der Schule,
- auf dem Weg von und zur Schule,
- bei schulischen Veranstaltungen
sind Sie als Patientin/Patient verpflichtet, sich bei einem D-Arzt vorzustellen, da nur ein D-Arzt von der entsprechenden Berufsgenossenschaft (BG) als behandelnder Arzt akzeptiert wird.