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BG Heilverfahren

D-Arzt

Arbeitsunfälle, Schul- und Arbeitswegeunfälle

Nach einem Auswahlverfahren wurde ich von der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
zum Durchgangsarzt (D-Arzt) berufen. Im Fall eines Unfalles:

  • auf Arbeit,
  • auf dem Weg von und zur Arbeit,
  • bei arbeitsbedingten Fortbildungen bzw. Veranstaltungen,
  • in Kindertageseinrichtungen,
  • in der Schule,
  • auf dem Weg von und zur Schule,
  • bei schulischen Veranstaltungen

sind Sie als Patientin/Patient verpflichtet, sich bei einem D-Arzt vorzustellen, da nur ein D-Arzt von der entsprechenden Berufsgenossenschaft (BG) als behandelnder Arzt akzeptiert wird.